Hierbei handelt es sich um eine begehbare oder auch nicht begehbare Station.
Der Verteilnetzbetreiber erwähnt in diesem Zusammenhang oft den „Netzverknüpfungspunkt“. Damit ist in der Regel der Anschlusspunkt gemeint, an dem der Stromkunde die Trafostation anschließen kann und darf. Wenn dieser Verknüfungspunkt vom gewünschten Standort der Trafostation entfernt ist, so fordern viele Netzbetreiber eine solche Schaltstation. Zu unterscheiden ist an dieser Stelle, ob man Strombezug, Stromeinspeisung oder beides anstrebt. Letztendlich bedarf es bei jedem Fall eine ausführliche Abstimmung mit dem örtlichen Netzbetreiber.
Eine Schaltstation ist entsprechend zu dimensionieren und auszubauen, zusätzlich erfolgt die Planung und Ausführung auf Basis der Netzbetreiber-Vorgabe.
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Ausführung aller Schaltstationen hinsichtlich gesetzlicher und genehmigungspflichtiger Auflagen, zertifiziert und abgenommen nach elektrotechnischer sowie bautechnischer Art (z.B. Störlichtbogensicherheit gemäß VDE 0670 Teil 611 (IEC 1330) in Anlehnung Phela-Richtlinie Nr. 4; Nachweis der Stromtragfähigkeit der Erdsammelleitung; Schutzgradnachweis zur Einhaltung der 26. BImschG (Bundes-Immissions-Schutzgesetz); Gehäuseklasse / Erwärmungsprüfung nach VDE 0670/Teil 611; Einhaltung (WHG) der BRD und zertifiziert nach DIN ISO 9001/ EN 29001)