Um die Funktionalität Ihrer Trafostation aufrecht zu erhalten und Sie als Betreiber zu unterstützen, bieten wir die zum Teil gesetzlich vorgeschriebenen Dienstleistungen an, wie Reinigungsarbeiten, Prüfungen des elektrischen Bereichs, Ausbesserungen, Auswechslungen von elektrischen Komponenten, sowie bedarfsgerechte Erweiterungen im baulichen Bereich.
In einem Schadensfall müssen Gewerbebetriebe den einwandfreien Zustand Ihrer Elektroanlage gegenüber Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und Versicherungen nachweisen können.
Was Sie eigenverantwortlich veranlassen müssen:
ACHTUNG:
Es müssen die Vorschriften der DIN VDE 0105-100:2009-10, der DIN VDE 0100-731:2014-10, der DGUV Vorschrift 3, sowie der EItBauVO des jeweiligen Bundeslandes beachtet werden. Gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften werden ständig überarbeitet und geändert. Informieren Sie sich rechtzeitig über Änderungen in den Rechtsvorschriften.
Um Sie als Betreiber zu unterstützen, bietet die Befra-Gruppe die vorgeschriebenen Dienstleistungen an. Grundsätzlich ist das Betreten einer abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätte einer Elektrofachkraft, einer elektrisch unterwiesenen Person oder Personen in Begleitung der vorgenannten Personen, gestattet.
Als Ihr Ansprechpartner kümmern wir uns um eine bedarfsgerechte Lösung und der technischen Abwicklung mit dem zuständigen örtlichen Netzbetreiber. Die Fertigstellung erfolgt in verkürzten Durchlaufzeiten - aufgrund besten Verbindungen in der Branche.
Service ist erst mal nur ein Wort. Die Bewertung dazu erfolgt seit über 25 Jahre durch unsere Kunden in unterschiedlichen Bereichen.
Austausch eines Trafos für eine höhere Leistung